Es ist eine schwierige Situation, wenn ein Angehöriger verstirbt und wir möchten Ihnen gerne einige Ratschläge geben, was in solch einer Situation getan werden muss.
Ist ein Angehöriger zu Hause verstorben, muss zuerst der Arzt
(Hausarzt oder Notarzt) gerufen werden.
Nachdem der Arzt den Tod des Angehörigen festgestellt hat,
stellt er eine Todesbescheinigung aus.
Viele Menschen sterben inzwischen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen,
die Ausstellung der Todesbescheinigung wird dann
von der Verwaltung veranlasst.
In solch einem Fall nehmen Sie bitte direkt mit uns
Kontakt auf.
In dieser schwierigen Situation sind Sie nicht alleine. Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit – auch an Sonn- und Feiertagen oder Nachts – hilfreich zur Seite. Der würdevolle Umgang mit den Verstorbenen und unser Einfühlungsvermögen für die Sorgen der Hinterbliebenen ist für uns selbstverständlich. In einem Gespräch mit Ihnen können alle weiteren Fragen besprochen und geklärt werden.
Auch kommen wir gerne zu Ihnen ins Haus, um das Gespräch in gewohnter Umgebung zu führen. Auch nach der Bestattung sind wir für Ihre Fragen und Probleme immer für Sie da. Seien Sie sicher, bei uns in guten Händen zu sein.
In einem Trauerfall benötigen wir folgende Unterlagen und Dokumente:
Sollten irgendwelche Dokumente fehlen, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit den Angehörigen jeder Zeit rücksichtsvolle Hilfe zu geben und ihnen viele unumgängliche Formalitäten abzunehmen.
Eine Sozialbestattung bedeutet, dass die Kosten von dem für den Sterbeort – nicht Wohnort – zuständigen Sozialamt übernommen werden können. Die Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt ist geregelt in § 74 SGB XII.
Allgemeines
Voraussetzung für die Übernahme der Bestattungskosten ist nicht die
Bedürftigkeit der/des Verstorbenen zu Lebzeiten. Es kommt allein darauf an,
ob der/die Verpflichtete oder die Verpflichteten in der Lage sind bzw. waren,
die entstandenen Kosten zu übernehmen. Der Sozialträger ist weder
Verpflichteter noch darf er Bestattungsaufträge erteilen.
Wer kann eine Sozialbestattung beantragen?
Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die zur Tragung der Kosten
verpflichtet sind.